Ratten im Gartenverein
Liebe Gartenfreunde,
vereinzelt wurden Ratten in unserer Kleingartenanlage gesichtet. Wir möchten Euch daher dringend bitten alle eventuellen Futterquellen wie Saatgut, Essensreste, Gemüsereste oder Tierfutter sicher aufzubewahren. Diese Futterquellen gehören nicht auf den Kompost. Jeder Pächter ist selbst für die Beseitigung der Ratten zuständig.
Verbrennung von Gartenabfällen nicht mehr zulässig
Seit dem 18. Oktober 2017 ist die Verbrennung von Gartenabfällen in Privat- und Kleingärten sowie öffentlichen Einrichtungen nicht mehr zulässig.
Der Senat verfolgt mit dieser Maßnahme folgende Ziele:
Eine Verbesserung der Luftqualität in Hamburg durch weniger Feinstaub
Eine Verminderung der Beeinträchtigung des meist dicht besiedelten nachbarschaftlichen Umfeldes durch Rauchbelästigung
Eine weitergehende Steuerung der Bioabfallströme zur Stadtreinigung Hamburg zur Gewinnung von Energie und Kompost aus Biomasse
Die Beseitigung von Gartenabfällen durch Verbrennung ist damit eine Ordnungswidrigkeit.
Gartenabfälle richtig entsorgen
Weiterhin erlaubt ist die Verwertung von Gartenabfällen, zum Beispiel durch Kompostierung oder Mulchen. Um Gartenabfälle zu entsorgen, gibt es in Hamburg zudem nahezu flächendeckend die Biotonne. Darüber hinaus nimmt die Stadtreinigung an allen Recyclinghöfen Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu 1 m³ pro Anfahrt kostenlos an und Laub wird in der Laubsaison in speziellen Laubsäcken auch direkt am Grundstück abgeholt.
Weitere Information
Erlaubt bleibt das Anzünden von privaten Brauchtumsfeuern wie Lagerfeuern, Grillfeuern oder Osterfeuern unter Beachtung der Brandschutzrichtlinien, wenn sie nicht für die Abfallbeseitigung genutzt werden. Hierfür sind nur trockene, naturbelassene Hölzer zugelassen. Auch die großen, von Bezirksämtern genehmigten, öffentlichen Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer nach wie vor zulässig.