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Vereinshaus mieten

Für Ihren Geburtstag, die Konfirmation Ihrer Kinder oder andere private (Familien-)Feiern bietet unser Vereinshaus Platz – für maximal 60 Personen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns über folgende eMail Adresse:

vereinshaus@kgv411.de

Unser Vereinshausverwalterin kommt extra für Sie hier her – deswegen unsere Bitte an Sie: halten Sie Ihre Verabredungen mit ihr ein .

Vielen Dank!

Bitte beachten Sie unsere Mietbedingungen und das generelle Rauchverbot im Vereinshaus.

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Vereinshaus Mietbedigungen

Vorab das Wichtigste: Wir vermieten unser Vereinshaus nur für private Feiern (Geburtstage, Konfirmation o.ä.) Politische Veranstaltungen dürfen hier nicht stattfinden – bzw. wir vermieten NICHT an politische Gruppierungen!

  • Während der Feier muss der Mieter/die Mieterin anwesend sein. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, ist er verpflichtet uns darüber zu informieren. Wir entscheiden dann im Einzelfall, ob die Vermietung weiter Bestand hat. Entscheidet der Vereinshausvermieter, dass eine Vermietung unter den gegebenen Umständen nicht zustande kommt, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Grundsätzlich ist das Überlassen der Räumlichkeiten an eine dritte Person ausdrücklich untersagt.

  • Für alle Schäden, die durch ihn – beziehungsweise seine Gäste – während der Mietzeit am/im Vereinshaus, an den Nebengebäuden und am Parkplatz verursacht werden, haftet der Mieter.

  • Auch außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten muss Lärm vermieden und die angrenzenden Kleingärten dürfen nicht gestört werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt.

  • Tische, Stühle oder anderes Inventar aus dem Vereinshaus bitte nicht mit nach draußen nehmen oder draußen abstellen.

  • Bei Einbruch und Diebstahl ist der Verein nicht für Fremdeigentum (mitgebrachte Gegenstände des Mieters und seiner Gäste) versichert. Eine Haftung des vermietenden Vereins ist ausgeschlossen. Bei eventuellem Diebstahl muss unverzüglich die Polizei sowie der Beauftragte des Vereins benachrichtigt werden.

  • Das Vereinshaus muss nach der Mietzeit sauber, aufgeräumt und von eventuellen Dekorationen befreit vom Mieter übergeben werden. Jeglicher Abfall muss mitgenommen und Schäden an Einrichtungen und Inventar sofort gemeldet werden.

  • Vor Verlassen des Vereinshauses unbedingt darauf achten, dass alle Rollläden, Türen und Fenster innerhalb und außerhalb vorschriftsmäßig verschlossen sind.

  • Bei Schnee- und Eisglätte liegt die Streupflicht beim Mieter. Er muss für einen sicheren Zugang zum Vereinshaus für sich und seine Gäste sorgen.

  • Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der im Vertrag festgelegte Veranstaltungszweck nur vorgeschoben wurde, um den eigentlichen Zweck (z.B. eine politische Veranstaltung) zu verschleiern, wird von uns ein sofortiges Rücktrittsrecht in Anspruch genommen. Schadensersatzansprüche entfallen.

  • Die Namen von auftretenden Musikgruppen oder Darstellern müssen mindestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich dem Vermieter bekannt gegeben werden. Sollte dies nicht oder absichtlich unwahr erfolgen, behält sich der Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche entfallen auch hier.

  • Falls der Mietvertrag durch widrige Umstände (z.B. Rohrbruch, Stromausfall, Heizung defekt, Einbruch, etc.) nicht zur Durchführung kommen kann, darf der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall wird die Anzahlung zurückerstattet.

  • Eventuelle mündliche Anweisungen des Vermieters sind verpflichtend.

  • In den Räumen des Vereinshauses darf nicht geraucht werden.

  • Bitte versuchen Sie nach Möglichkeit die Vorabbesichtigungen auf maximal zwei Termine zu beschränken. kommen.

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