Gemeinschatsarbeit und Sommerfest am 27.06.2026
Liebe Gartenfreunde,
Wegen der anhaltenden Hitzewelle und den damit verbundenen hohen Temperaturen haben wir uns dazu entschieden, die geplante Gemeinschaftsarbeit und das Sommerfest am Samstag, den 27.06.2026, abzusagen.
Die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Gartenfreunde stehen an erster Stelle. Bei dieser extremen Wärme ist eine körperliche Arbeit im Freien schlicht nicht zumutbar.
Bitte passt auf euch auf, trinkt ausreichend Wasser und genießt das Wochenende trotz der Hitze im Schatten!
Die Gemeinschaftsarbeit und das Sommerfest sind aber nur um eine Woche verschoben. Das Sommerfest und die Gemeinschaftsarbeit finden jetzt am Samstag, den 04.07.2026 statt.
Euer Vorstand
Wasseruhren werden abgelesen.
Liebe Gartenfreunde,
am Samstag, den 25.07.2026 werden von 10.00 bis 15.00 Uhr die Wasseruhren abgelesen.
Bitte stellt sicher, dass wir an diesem Tag ungehindert an Eure Wasseruhren gelangen können; d.h. es besteht freier Zugang zum Wasserschacht.
Wer seine Wasseruhr selbst ablesen möchte, kann seinen Zählerstand per Mail an den Vorstand melden oder schriftlich bis zum 24.07.2026 in den Vereinshaus-Briefkasten einwerfen. Bitte fügt als Nachweis ein Foto von Eurem Wasserzähler bei. Zählerstand hier melden.
Überprüfung von Kontaktdaten
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
wie bereits auf der Jahreshauptversammlung mitgeteilt, möchte ich um eure Unterstützung bei einer wichtigen organisatorischen Aufgabe bitten. Damit wir euch zuverlässig erreichen können – sei es für Informationen des Vorstands, Einladungen zu Versammlungen oder sonstigen Hinweisen – benötigen wir von allen Mitgliedern aktuelle Kontaktdaten.
Bitte teilt uns eure aktuelle Anschrift sowie eine gültige E‑Mail‑Adresse und Handynummer bzw. Telefonnummer mit. Auch wenn sich bei euch nichts geändert hat, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, damit wir unsere Unterlagen auf dem neuesten Stand halten können.
Zukünftig möchten wir die vereinsinternen Informationen vorrangig per E‑Mail versenden. Das erleichtert die Kommunikation, spart Zeit und reduziert Kosten.
Nur Mitglieder, die keine E‑Mail‑Adresse besitzen, erhalten die Informationen weiterhin per Post.
Wir danken euch herzlich für eure Mithilfe und euer Engagement für unseren Kleingartenverein. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unser Vereinsleben weiterhin gut funktioniert und wir alle Freude an unserem schönen Garten haben.
Viele Grüße
Sven Rüdebusch
Schriftführer des KLGV 411
Wichtige INFORMARTION
Seit gestern ist die Durchfahrt zur Wellingsbütteler Landstaße unten am Vereinshaus nicht mehr möglich.
Die Stadt hat die Durchfahrt durch Poller blockiert.
Termine für die Gemeinschaftsarbeit
Die Termine für die Gemeinschaftsarbeit sind eingestellt. Ihr findet sie unter der Rubrik "Gemeinschaftsarbeit"
Mülltonnen
Die Mülltonnen sind vom 01.04.2026 bis zum 31.10.2026 geöffnet
Herbstfest
Am 26. September 2026 steigt wieder unser Herbstfest im Vereinshaus.
Verbrennung von Gartenabfällen nicht mehr zulässig
Seit dem 18. Oktober 2017 ist die Verbrennung von Gartenabfällen in Privat- und Kleingärten sowie öffentlichen Einrichtungen nicht mehr zulässig.
Der Senat verfolgt mit dieser Maßnahme folgende Ziele:
Eine Verbesserung der Luftqualität in Hamburg durch weniger Feinstaub
Eine Verminderung der Beeinträchtigung des meist dicht besiedelten nachbarschaftlichen Umfeldes durch Rauchbelästigung
Eine weitergehende Steuerung der Bioabfallströme zur Stadtreinigung Hamburg zur Gewinnung von Energie und Kompost aus Biomasse
Die Beseitigung von Gartenabfällen durch Verbrennung ist damit eine Ordnungswidrigkeit.
Gartenabfälle richtig entsorgen
Weiterhin erlaubt ist die Verwertung von Gartenabfällen, zum Beispiel durch Kompostierung oder Mulchen. Um Gartenabfälle zu entsorgen, gibt es in Hamburg zudem nahezu flächendeckend die Biotonne. Darüber hinaus nimmt die Stadtreinigung an allen Recyclinghöfen Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu 1 m³ pro Anfahrt kostenlos an und Laub wird in der Laubsaison in speziellen Laubsäcken auch direkt am Grundstück abgeholt.
Weitere Information
Erlaubt bleibt das Anzünden von privaten Brauchtumsfeuern wie Lagerfeuern, Grillfeuern oder Osterfeuern unter Beachtung der Brandschutzrichtlinien, wenn sie nicht für die Abfallbeseitigung genutzt werden. Hierfür sind nur trockene, naturbelassene Hölzer zugelassen. Auch die großen, von Bezirksämtern genehmigten, öffentlichen Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer nach wie vor zulässig.